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Kostenrechnung über 1512,50€ wegen unberechtigter Nutzung von Getty Images- Photo erhalten

geschrieben am 25. August 2008 von Olaf Kerner

Auf unseren Internetseiten verwenden wir verschiedene Fotos und Abbildungen, welche wir extern einkaufen. Eine gute Quelle für Bildrechte ist (abgesehen vom Recherchieren auf Wikipedia) das Bildarchiv Dreamstime.com.

Verschiedene Webdesigns kaufen wir auch komplett incl. aller Bildrechte zur Veröffentlichung auf einer einzigen Internetseite ein, z.B. bei Templatemonster.com, oder bei Webdesign- Firmen.

Eine Webdesign- Firma hatte uns das Design für netbank-ratenkredit.de verkauft und dort ein Foto von der Bilddatenbank Getty Images verwendet, ohne es bei Getty Images zu lizensieren.

Getty Images hat nun mittels seiner gerüchteweise Unmengen an Lizenzverstoß- Schnüfflern dieses Foto auf unserer Seite gefunden, und uns für die bisherige unberechtigte Nutzung eine Rechnung über 1512,50€ gesendet. Mit Rechnungsdatum 14.08. und Rechnungseingang heute (25.08.) (also mit vermutlich absichtlicher Verzögerung in der Zustellung um Hektik bei uns aufkommen zu lassen).

Wir haben das Foto umgehend gegen das Netbank- Logo ausgetauscht.

Dass wir für die Nachlizensierung zahlen müssen, steht nach einer ersten Sondierung der Rechtslage fest. Fest steht auch, dass wir den Webdesigner wegen Mittellosigkeit nicht in Regress nehmen können.

Fest steht aber auch, dass wir die Lizenzgebühren in der berechneten Höhe von 1512,50€ nicht zahlen werden. Unser Rechtsanwalt (ausgewiesener Fachmann für Onlinerecht), Ansgar Strewe von kanzlei.de (schöner Domainname!) kümmert sich schon darum.

Update vom 26.08.2008: Ich habe einem Vergleich zugestimmt. Auch deshalb, weil ich mich in den nächsten Tagen nicht intensiv um die Angelegenheit kümmern kann. Falls wieder einmal eine derartige Sache anliegt, führe ich eine Entscheidung “Im Namen des Volkes” herbei.

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bisher 2 Kommentare
  • 1. Dirk  |  06.September 2008 um 00:22Uhr

    Keine Firma beauftragen die nicht versichert ist! Immer wieder das gleiche Theater.

  • 2. Sebastian  |  08.September 2008 um 17:16Uhr

    Eine Versicherung würde da wohl kaum helfen. Wenn die Agentur zur Erstellung eines Layouts ein Bild klaut, ist das imho Vorsatz, zumindest aber grob fahrlässig.