geschrieben am 06. November 2009 von Olaf Kerner
Im Blog hatte ich bereits berichtet, daß RTL als Inhaber der Marke “DSDS” den Inhaber von dsds-news.de aufgefordert hatte, die Domain an RTL zu übertragen. Wortwörtlich hatte ich gepostet:
Philipp Klöckner betreibt mit der Seite ganz klar ein kommerzielles Angebot. Er nutzt den Ruf der von RTL aufgebauten Marke “DSDS” aus, um damit Geld zu verdienen. Dass er damit noch herumgeprollt hat, verbessert seine Situation auch nicht.
Der Domainname enthält eine Marke von RTL. RTL hat einen Anspruch auf Unterlassung = Freigabe der Domain (und nicht wie von RTL gefordert auf Übertragung; solche grundlegenden Dinge des Domainrechts sollte deren RA eigentlich wissen…).’
Meine Meinung wurde mittlerweile zu 100% bestätigt: Die negative Feststellungsklage, daß RTL keinen Anspruch auf Übertragung der Domain hat, hatte der Inhaber von dsds-news.de selbstverständlich gewonnen. Ein Anspruch besteht nur auf Unterlassung der Nutzung= Registrierung. Daß die Anwälte von RTL so etwas grundlegendes nicht wissen, ist mir schleierhaft.
Mittlerweile liegt ein Urteil des Landgerichtes Köln vor, daß der Betreiber die Marke “DSDS” nicht mehr im geschäftlichen Verkehr kennzeichenmäßig benutzen darf. Philipp Klöckner muss außerdem Auskunft über die Umsätze bzw. Gewinne mit der Seite machen. Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist mir nicht bekannt.
Kommentar:
Domainnamen mit Markenrechten registrieren wir nur mit Zustimmung des Markeninhabers
(z.B. http://www.netbank-ratenkredit.de).
Interessant ist, was passiert, wenn wir unbeabsichtigt eine Domain mit Markenname registrieren
(zuletzt: www.siemens-dematic.de):
Wir löschen diese Domains, sobald wir den REG manuell geprüft haben, sofort wieder. Solche Domains gehen dann in der Regel innerhalb weniger Tage durch mehrere Hände, und landen am Ende doch bei einem Inhaber, der sich getraut, die Domain auf Dauer zu behalten…
Artikel gespeichert unter: Suchmaschinenmarketing

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Ihr Kommentar1. Schnappi | 07.November 2009 um 11:08
100% verloren hat Philipp aber nicht: Immerhin hat er die Domain immer noch
.
Mit der Aktion hat sich Philipp bestens als angestellter SEO empfohlen: Von SEO hat er Ahnung, und alles andere sollte er anderen überlassen. Überall herauszuposaunen daß er aktiv SEO für die Seite betreibt und fette Kohle einfährt, kam nicht so gut an.
Nach meiner Meinung hat sich Philipp auch den falschen Rechtsanwalt herausgesucht: Das Rumgeprolle des RA’s per Pressemitteilung, als er die erste Sache gewonnen hatte, war sicherlich nicht optimal. Den Presse- Ball bis zum endgültigen Urteil flachzuhalten wäre cleverer gewesen.
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