geschrieben am 21. Mai 2009 von Olaf Kerner
Teil 2 unserer beliebten Serie “Spaß mit Agenturen und Plattformen” war bereits Tradedoubler gewidmet, weil sie es nicht auf die Reihe bekommen, mir Geld aus Schweden zu überweisen (falls ausnahmsweise doch, dann zahle ich 5€ Bankgebühren).
Den finalen Rettungsschuß hat sich Tradedoubler (nach Selbstdarstellung ” europäischer Marktführer im Performance Marketing”) jetzt mit seinen neuen AGB’s gegeben. Kostproben:
“Der Publisher hat täglich seine vertragsgegenständlichen sowie sonstigen Daten, insbesondere der Statistiken, Auszahlung sowie der Kontenverwaltung, selbst zu sichern und sich in seinem Account auf der Website einzuloggen.”
(Anm.: Täglich möchte ich mich dort nicht einloggen. Um nicht gegen die AGB’s zu verstoßen, werde ich wohl meinen Account kündigen müssen.)
“Der Publisher verpflichtet sich im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung, an TradeDoubler eine angemessene und im Streitfall vom Gericht festzusetzende Vertragsstrafe, mindestens jedoch 10.000 € zu zahlen. Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird nicht angerechnet.”
(Anm.: Diese höchstwahrscheinlich ungültige Klausel wird einige Affiliates dazu bewegen, das Produkt über andere Partnerprogrammplattformen zu bewerben. Zumindest dann, wenn es nicht Tradedoubler- exclusiv ist).
“Die Parteien … erklären sich damit einverstanden, dass der Publisher für die Laufzeit des vorliegenden Vertrags und für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach dessen Ablauf keine Absprachen mit Dritten in Bezug auf Online-Werbung oder sonstige kommerzielle Online-Geschäfte mit Unternehmen trifft, die ein Beteiligungsprogramm haben, das über TradeDoubler angeworben wurde, Absprachen mit TradeDoubler ausgenommen.”
(Anm.: Wer als Affiliate ein bestimmtes Produkt über Tradedoubler bewirbt, darf dieses Produkt nicht auch über andere Vertriebswege bewerben. Einmal Tradedoubler=immer Tradedoubler.)
Mein Kommentar, bezogen ausschließlich auf (unseren) Finanzbereich:
Seitdem leistungsfähige Partnerprogramm- Software verfügbar ist, betreiben immer mehr Produktanbieter und Agenturen ihre eigenen Partnerprogramme, und werben zumindest die 20% der Affiliates, welche 80% des Gesamtumsatzes erzeugen, dorthin ab. Und sie teilen die üblichen 20-30% eingesparte Partnerprogrammplattform- Provision unter sich auf.
Besonders für Produktanbieter lohnt sich der Verzicht auf Affilinet & Co. extrem: Weil der Affiliate mehr pro Sale erhält, kann er das Produkt besser bewerben, und mehr Sales erzielen. Ohne dass der Produktanbieter pro Sale mehr zahlt!
Tradedoubler möchte z.B. mit der oben zitierten 6- Monats- Klausel dieses Abwandern der leistungsfähigen Affiliates auf juristischem Weg eindämmen. Andere Partnerprogrammplattformen setzen statt der juristischen Keule auf Service und Betreuung der Affiliates.
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