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Reichlich neue Abmahnungen von AFP gegen Kollegen von mir. Erste Gerichtsprozesse zur Anwendbarkeit des § 49 Abs. 2 UrhG

geschrieben am 30. November 2010 von Olaf Kerner

Wie ich hier im Blog gepostet hatte, hatte uns die Nachrichtenagentur AFP (Agence France Press GmbH) 2009, und dann noch einmal (sehr kreativ) 2010 wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen abgemahnt.

Insbesondere gegen die Abmahnung aus 2010 bin ich nur deshalb nicht mit sofortiger negativer Feststellungsklage vorgegangen, weil ich keine Zeit hatte, die Klage ausreichend mit vorzubereiten.

Es wurden außer mir noch reichlich Kollegen abgemahnt, von denen einigen der Kragen geplatzt ist, und von denen mindestens einer in München vor Gericht klären läßt, ob das Urheberrechtsgesetz Anwendung auf die Wiedergabe von Nachrichten auf Internetseiten findet. Denn der Gesetzgeber meint in §49Urhebergesetz eindeutig: “Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind…”

Falls Gerichte mehrheitlich oder letzinstanzlich entscheiden, daß Nachrichten tatsächlich ohne Beschränkungen wiedergegeben werden können, dann würden einige Lichter bei AFP und in anderen Nachrichtenagenturen ausgehen, weil viele Leute einfach nur deren Nachrichten kopieren würden, statt sie einzukaufen.

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bisher 7 Kommentare
  • 1. » AFP Abmahnung von&hellip  |  04.Mai 2011 um 16:27Uhr

    [...] vielleicht ist das große Geschäft ja bald vorbei? Zur Not kann man es ja auch mal Pressemitteilungen versuchen. Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, [...]

  • 2. Jürgen  |  22.Mai 2011 um 20:48Uhr

    Hi,

    ich bin auch abgemahnt worden, also im Betreff steht “Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Website http://www…..de

    Allerdings – das ist wirklich wahr, und ich kann es sogar beweisen (z.B. auch über Google gespeichete Seiten) das ich gar keine Texte von diesen komischen Nachrichtentypen drauf habe.

    Mal nebenbei bemerktt bin ich zwar blöd, aber eben nicht total bescheuert. Ich weiss doch, das man 1.) nicht kopieren darf, und 2.) bringt das nix, weil Suchmaschinen merken das und belohnen einem in so einen Fall eben NICHT mit Besucher.

    Aber meine Frage; wenn ich Rechtsbeistand in Anspruch nehme, dann muss ich den ja auch bezahlen. Weil so ein RA Onkel, egal wo der steht, er kriegt immer seine Euronen. Wenn sich nun herausstellt, dass ich unrechtmässig “angemacht” wurde, wer bezahlt dann den RA, den ich in Anspruch genommen habe, und kann ich noch weitere Kosten geltent machen?

    Grüße
    Jürgen

  • 3. Olaf Kerner  |  22.Mai 2011 um 21:03Uhr

    Individuelle Rechtsberatung kann ich nicht leisten.

    Für eine erste rechtliche Orientierung kannst Du Deine Frage z.B. bei frag-einen-anwalt.de für kleines Geld beantworten lassen.

  • 4. Jürgen  |  30.Mai 2011 um 12:32Uhr

    Hi Olaf,

    ja aber warum sollte ich “kleines Geld” ausgeben? Wofür?

    Ich verstehe nicht!

    Wenn ich unrechtmässig ein Schreiben bekommen habe, in dem man mir vorwirft, ich hätte eine Copyrightverletzung bz. eines Textes auf meiner Website begangen, und ich bin der Meinung, das ist schlicht nicht war, warum soll ich dann aktiv werden?

    Denn diese “Nachricht”, es ist eine Erzählung aus dem Gedächtnis. Warum bitteschön sollte ich da diesen raffgieren Abmahnerheinis auch noch Geld in den Schlitz stecken?

    Die sollen sich vernünftige, seriöse Mandate besorgen, diese RAs mit gekauften (Dr.) Titeln, oder mit ebenfalls nicht Kopieen erworbenen Titeln.

    Ich finde, diesen Abmahnerheinis sollte man über einen längeren Zeitraum übel riechende Briefe zusenden……

    Grüße
    J

  • 5. Olaf Kerner  |  30.Mai 2011 um 12:40Uhr

    @Jürgen:
    Ob das generische Schreiben korrekt ist, oder eine reine Wunschliste ist, kannst Du als Laie nicht beurteilen.

    Natürlich kannst Du alle Anwaltsschreiben, die Du als unsinnig beurteilst, einfach wegwerfen (Du musst nur auf Gerichts- Schreiben reagieren).
    Dann kann aber die Gegenseite sofort gerichtlich gegen Dich vorgehen, was für Dich (falls Du verlierst) noch teuer wird!

  • 6. Jürgen  |  16.August 2011 um 12:37Uhr

    Hallo,

    laut einem PDF Dokument von RA e-recht24.de, und zwar “wie rechtssicher ist Ihre Website” ist es sehr wohl erlaubt, Pressemitteilungenn zu verbreiten!

    Dies erlaubt der Paragraph 49 UrhG (Pressespiegelpriveleg).

    Grüße
    Jürgen

  • 7. traveLink  |  27.November 2011 um 13:25Uhr

    Nachdem ich kürzlich in Sachen AFP einen Mahnbescheid erhalten habe, ist die “Zeit des Schweigens” vorbei – ich habe diesen Artikel veröffentlicht:

    traveLink in eigener Sache: Hat der Chef der Presseagentur AFP die Unwahrheit gesagt ?
    URL: http://www.travelink.de/articles/20111119/travelink-eigener-sache-hat-der-chef-der-presseagentur-afp-die-unwahrheit-gesagt